Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/BOB) Weil die Bundesländer zuständig seien, das Versammlungsgesetz anzuwenden, fielen Fragen zu Zahl, Ausmaß und Dauer von Einkesselungen von Demonstrationen gegen Rechtsextremismus in den letzten Jahren in deren Zuständigkeitsbereich. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/5623) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/5416) mit.