Keine zusätzlichen Finanzmittel für Verkehrsleistungen im Personenfernverkehr
Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, zusätzliche Finanzmittel des Bundes für die Deutsche Bahn AG (DB AG) für Verkehrsleistungen im Personenverkehr bereitzustellen. In der Antwort der Bundesregierung ( 14/5745) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/5524) erklärt die Exekutive außerdem, die Länder erhielten im Jahre 2001 nach dem Regionalisierungsgesetz Mittel in Höhe von 13,4 Milliarden DM. Dieser Betrag reiche aus, um nicht nur Verkehrsleistungen entsprechend einem Grundangebot sondern weit darüber hinaus bereitzustellen. Insofern sieht die Regierung keine Notwendigkeit, zusätzliche Gelder einzuplanen. Sie will sich darauf konzentrieren, Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahn des Bundes zu finanzieren. Die DB AG und andere Eisenbahnverkehrsunternehmen sollten damit in die Lage versetzt werden, ihr Fernverkehrsangebot unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte nachfragegerecht zu gestalten. Weiter heißt es, das Zugangebot der DB AG im Fernverkehr gehöre seit der Bahnreform zum ausschließlich eigenverantwortlichen unternehmerischen Bereich der nach dem Aktiengesetz arbeitenden Gesellschaft. Es sei Aufgabe des Unternehmens selbst, das Angebot daraufhin zu überprüfen, wie es vom Markt angenommen werde. Dann könne es entsprechende Anpassungen an die Nachfrage vornehmen. Dabei komme es nicht darauf an, möglichst viele Zugkilometer zu fahren, sondern wirtschaftlich effektiv zu arbeiten.