Gutachter wollen Morbidität in Risikostrukturausgleich berücksichtigen
Berlin: (hib/RAB) Mehrere Gutachter wollen die Morbidität im Risikostrukturausgleich der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigen. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung ( 14/5681) hervor. Den Angaben zufolge betonen zwei Gutachtergruppen übereinstimmend, dass der Risikostrukturausgleich mittelfristig die Morbidität, also die Risikobelastung der Krankenkassen, vollständig berücksichtigen solle. Alle hierzu erforderlichen Schritte sollten bereits jetzt verbindlich gesetzlich geregelt werden. Nach Ansicht der Experten könnte bereits vor der Einführung des Morbiditätsprinzip chronische Erkrankungen im Risikostrukturausgleich gesondert berücksichtigt werden, indem für chronisch Kranke ein besonderer Bedarf angerechnet werde. Nach Angaben der Bundesregierung gehen alle Gutachter davon aus, dass für die Einführung dieses Prinzips erhebliche Vorarbeiten in Form von Datenerhebungen und wissenschaftlichen Untersuchungen nötigt sind. Außerdem sollten die finanziellen Anreize für die Versorgung chronisch Kranker verbessert werden. Im Rahmen der anstehenden Reform des Risikostrukturausgleichs könne dies den Angaben zufolge erfolgen, indem abgegrenzte Gruppen chronisch Kranker in den Ausgleich einbezogen würden. Daneben könnten diese Versicherten aber auch in einem Risikopool gesondert berücksichtigt werden, etwa durch Festlegung abweichender Schwellenwerte und Selbstbehalte der Krankenkassen. Die Bundesregierung will nach eigenen Angaben prüfen, welche Änderungen im Organisationsrecht der Krankenkassen erforderlich sind, um deren Wettbewerbsbedingungen anzugleichen. Hierzu werde sie in Kürze Vorschläge unterbreiten.