Entschädigung von Schaustellern bei Volksfest-Verbot nicht möglich
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit für Förderprogramme, um Schausteller bei einem Verdienstausfall auf Grund eines behördlichen Verbotes von Volksfesten zu entschädigen. Dies erklärte sie am Mittwochnachmittag im Ausschuss für Tourismus, der sich mit Vertretern des Deutschen Schaustellerverbundes und des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute über die Folgen der Rinderseuche BSE und der Maul- und Klauenseuche (MKS) für ihr Gewerbe unterhielt. Bei Liquiditätsbedarf gebe es jedoch Programme der Deutschen Ausgleichsbank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit Zinsen von sechs und acht Prozent. Die Verbandsvertreter hatten die Abgeordneten gebeten, eine "Art Sozialplan" zu entwickeln, um Schausteller in einer solchen Situation aus Haushaltsmitteln entschädigen zu können. Der Vizepräsident des Deutschen Schaustellerbundes, Albert Ritter, hatte einen Fall aus dem Landkreis Leer (Ostfriesland) geschildert, bei dem der Landrat des Kreises ein Volksfest auf Grund der Gefahr von MKS verboten habe, dieses Verbot auf Grund einer Solidarisierung unter den Schaustellen und durch Herstellung von Öffentlichkeit aber wieder zurückgenommen habe. Wenn solche Verbote ausgesprochen würden, so Ritter, dann sollten alle Veranstaltungen, also auch Discos und Fußballspiele, und nicht nur Volksfeste davon betroffen sein. Bevor man jedoch zu Verboten schreite, empfahl Ritter, sollten die Behörden mit Auflagen arbeiten. Konkrete Zahlen über Verdienstausfälle auf Grund von BSE und MKS konnte er nicht nennen.
Ritter erinnerte an eine jetzt fertiggestellte Studie über die wirtschaftliche Bedeutung der Volksfeste, für die das Bundeswirtschaftsministerium 100.000 DM zur Verfügung gestellt habe. Daraus werde ersichtlich, dass der Umsatz bei einem Volksfest zu zwei Dritteln in der jeweiligen Gemeinde verbleibe. Bei den Weihnachtsmärkten im vergangenen Jahr seien im Gewerbe Verluste auf Grund der kritischen Haltung der Besucher beim Rindfleischverzehr zu registrieren gewesen. Bürokratische Hemmnisse für das Schaustellergewerbe beklagte der Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute, Hans-Peter Arens, etwa bei der Anmeldung von Arbeitskräften. Arens regte an, eine Studie über Märkte, Jahrmärkte und Weihnachtsmärkte zu erstellen. Das Bundeswirtschaftsministerium sagte dazu eine "wohlwollende Prüfung"
zu. Arens bat ferner, die zehnjährige Laufzeit für bestimmte Spieleautomaten auf Festplätzen zu verlängern, weil die Anschaffung dieser Automaten 80.000 bis 150.000 DM koste und kleine Betriebe sich eine solche Investition nicht aller zehn Jahre leisten könnten. Es handele sich dabei nicht um Geldspielautomaten.
Die SPD erklärte, man sei verpflichtet, dem betroffenen Gewerbe zu helfen. Es könne nicht angehen, dass Fußballspiele stattfänden, Volksfeste aber gleichzeitig verboten würden. Die CDU/CSU empfahl, die Studie über Volksfeste "breit zu streuen". Sie müsse Standardlektüre der deutschen Bürgermeister sein. Bündnis 90/Die Grünen argumentierten zur MKS-Problematik, neben einer Desinfektion wäre auch die Impfung von Schaustellertieren praktikabel gewesen, wenn dies zugelassen worden wäre. Wenn Sperrbezirke eingerichtet würden, dann müssten diese für alle gelten. Die F.D.P. bezeichnete Veranstaltungsverbote als "überzogen". Wenn derlei verfügt werde, müsse man überlegen, wie den Betroffenen geholfen werden könne. Es sei nicht hinzunehmen, dass Verbote dort ausgesprochen würden, wo der "Widerstand gering" sei.