Fachausschuss einig über Regierungsverordnung zur Biostromgewinnung
Berlin: (hib/WOL) Mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und PDS haben die Abgeordneten im Umweltausschuss am Mittwochvormittag der Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, wonach bestimmte Stoffe zur Gewinnung von Strom durch Biomasse ausgeschlossen sind ( 14/6059). Es handelt sich dabei um belastetes Altholz, Tierkörper sowie Tiermehl und ähnliche Substanzen. Der Gesetzgeber hatte bereits am 6. Juli 2000 über eine Nichtverwendung von belastetem Altholz entschieden. Eine Präzisierung im Hinblick auf Stromgewinnung durch die Verbrennung von Tierkörpern oder Tiermehl war notwendig geworden, da vor dem Hintergrund der BSE-Krise bislang nur gesetzlich geregelt worden war, Tierkörper und ähnliche Substanzen ausschließlich in Tierkörperbeseitigungsanlagen zu vernichten.
Die F.D.P. hatte dazu einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem auf die vorhandenen "großen Mengen" an Tiermehlen hingewiesen wurde. Die Annahme der Regierungsverordnung in der vorhandenen Form werde dazu führen, dass Tiermehle trotzt ihres vorhandenen energetischen Potenzials von der Stromerzeugung aus Biomasse ausgeschlossen wären, beklagte die Fraktion. Statt dessen müssten sie nun mit zusätzlichen Kosten entsorgt werden. Der Änderungsantrag der Liberalen, Tiermehle deshalb als Biomasse für die Stromerzeugung zuzulassen, wurde gegen die Stimmen von CDU/CSU und F.D.P. abgelehnt.