Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung teilt in einer Unterrichtung ( 14/6114) mit, dass der Bundesrat gegen ihren Gesetzentwurf zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedsstaaten (14(5910) keine Einwendungen erhoben hat. Das Gesetz soll am heutigen Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden ( 14/6114).