Freiwillig krankenversicherte Rentner in die Pflichtversicherung aufnehmen
Berlin: (hib/MIK) Für die Aufnahme von freiwillig krankenversicherte Rentnern in die Pflichtversicherung hat sich der Petitionsausschuss ausgesprochen. Deshalb beschloss er am Mittwochmorgen einvernehmlich, die zu Grunde liegende Eingabe dem Bundesministerium für Gesundheit "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.
Die Petentin begründete ihre Eingabe vor allem damit, ihr sei eine renten- und krankenversicherungspflichtige Tätigkeit nicht möglich gewesen, da sie zwei schwerstbehinderte Kinder gepflegt habe. Während ihrer Ehe sei sie freiwillig krankenversichert gewesen. Dies sei auch nach ihrer Scheidung so geblieben, da keine Krankenversicherung sie als pflichtversichertes Mitglied habe aufnehmen wollen. Sie beziehe zurzeit 909 DM Rente, davon zahle sie 303 DM an die Krankenversicherung. Zusätzlich habe sie einen 630-DM-Job. Obwohl sie die erforderlichen Vorversicherungszeiten nicht erfülle, wolle sie in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden. Sie fühle sich benachteiligt, da sie mehr als 30 Jahre lang die sehr belastende und anstrengende Pflege ihrer behinderten Kinder auf sich genommen habe.
Die vom Ausschuss eingeleitete parlamentarische Prüfung ergab, dass nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom März vergangenen Jahres, die bisherige Regelung über den Nichtzugang für freiwillig versicherte Rentner zur beitragsgünstigen Pflichtversicherung als Rentner verfassungswidrig sei. Die derzeit geltende Regelung könne nur bis zum 31. März 2002 weiterbestehen, bis zu diesem Zeitpunkt müsse der Gesetzgeber die Ungleichbehandlung aufheben, so das Verfassungsgericht. Dabei könne die bisherige Regelung dahingehend geändert werden, dass über lange Jahre freiwillig Versicherte Zugang zur Pflichtversicherung der Rentner erhalten könnten. Die andere Möglichkeit bestehe darin, die Regelungen für die Bemessung der Beiträge freiwillig und pflichtversicherter Rentner anzugleichen und für alle Rentner etwaige zusätzliche Einkünfte beitragspflichtig zu machen. Vor diesem Hintergrund hielten es die Ausschussmitglieder für sinnvoll, die Petition in der Überlegungen zu einer Reform mit einbezogen werden solle.