Einwerbung von Drittmitteln für Hochschulen erleichtern
Berlin: (hib/MAR) Ziel eines Antrags der F.D.P.-Fraktion ( 14/6323) ist es, die Einwerbung von Drittmitteln für Hochschulen zu erleichtern. Dazu soll die Bundesregierung aufgefordert werden, in Zusammenarbeit mit den Standesorganisationen der Hochschullehrer die Regelungen des Antikorruptionsgesetzes zu überdenken und den Begriff des "Vorteils" gesetzlich einzugrenzen. Der Imagegewinn einer Hochschule oder eine verbesserte materielle Ausstattung dürfe nicht dem Einwerber von Drittmitteln zum Nachteil gereichen, heißt es weiter. Die Regierung soll ferner die Bemühungen vieler Hochschullehrer und Ärzte um eine wirtschaftliche Institutsführung anerkennen und den Hochschulen im Rahmen der Novellierung des Hochschuldienstrechts die Möglichkeit geben, ihre Bilanzen regelmäßig von unabhängigen Institutionen oder Wirtschaftsprüfern kontrollieren zu lassen.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Korruption (KorrBekG) seien sowohl das Strafgesetzbuch als auch das Dienstrecht für Beamte verschärft worden, stellt die F.D.P. in der Begründung fest. Kernproblem ist nach Ansicht der Liberalen die weite Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Vorteil". Zahlreiche Hochschulprofessoren seien deshalb in schwierigen Situationen. Einerseits werde von Seiten des Bundes und der Länder eine Einwerbung von Drittmitteln für eine bessere Wirtschaftlichkeit der Hochschulen ausdrücklich gewünscht, schreibt die Fraktion. Andererseits erschwere der Bund als Gesetzgeber diesen Weg und "kriminalisiert" Professoren, die solche Mittel einwerben.