Schily: Zu Richtlinienvorschlag zum Asylverfahren noch Diskussionsbedarf
Berlin: (hib/BOB) Nach Auffassung von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) gibt es zu einem Richtlinienvorschlag der Europäischen Union über Mindestnormen im Asylverfahren aus deutscher Sicht noch Diskussionsbedarf. Dies gelte unter anderem für die sogenannte Drittstaatenregelung, so der Minister am Mittwochnachmittag im Europaausschuss. Laut Grundgesetz dürfen sich politisch Verfolgte dann nicht auf das Asylrecht berufen, wenn sie aus einem EU-Mitgliedsstaat oder aus einem anderen Drittstaat einreisen, in dem internationale Abkommen und Konventionen zum Schutz von Flüchtlingen und der Menschenrechte sichergestellt sind. Die CDU/CSU ermunterte Schily, sich in Brüssel dafür einzusetzen, dass die Asylverfahren in Deutschland nicht verlängert oder verkompliziert werden. Auch die Union vertrat die Auffassung, würde der Vorschlag für eine EU-Richtlinie zum Asylverfahren verabschiedet, so könnte das auf Basis des 1993 gefundenen überparteilichen Kompromisses konzipierte deutsche Asylrecht nicht gehalten werden. Dies gelte vor allem für die "bewährte" Drittstaatenregelung sowie für die Regelung des Flughafenverfahrens.
Der Innenminister verwies im Übrigen darauf, auf dem Weg zu dem im Amsterdamer Vertrag formulierten Ziel einer europäischen Rechtsetzung für die Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingspolitik gebe es inzwischen mehrere Richtlinienvorschläge aus Brüssel, so unter anderem auch zum einstweiligen Schutz bei Massenflucht und zur Familienzusammenführung. Bündnis 90/Die Grünen bezeichneten dies als "erheblichen Fortschritt". Dennoch sei ein europäisches Gesamtkonzept zu dieser Thematik erst ansatzweise erkennbar. Diese Position vertrat auch die F.D.P., die im Übrigen darauf hinwies, die Bündnisgrünen hätten sich seinerzeit gegen die Drittstaatenregelung im Asylkompromiss gewandt. Insofern sei zu fragen, inwiefern die Haltung Schilys die Auffassung der gesamten Regierungskoalition widerspiegele.