Länder erhalten für Familienförderung Anteile am Umsatzsteueraufkommen
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung weist darauf hin, die Länder würden zum Ausgleich von Belastungen auf Grund des vorgelegten Zweiten Gesetzes zur Familienförderung ( 14/6411) zusätzlich 0,6 Prozentpunkte der Umsatzsteuer erhalten. Dies sei im Rahmen des Gesamtkompromisses zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs vereinbart worden und werde ab dem 1. Januar 2002 wirksam, so die Regierung in einer als Unterrichtung ( 14/6452) vorgelegten Gegenäußerung zur der Stellungnahme des Bundesrates (vgl. hib Nr. 178 vom 26. Juni 2001). Dabei sei auch berücksichtigt, so die Regierung weiter, dass die Länder ihren Aufgaben, Betreuungsangebote zu verbessern, nachkommen können.
Die Regierung hält im Übrigen Forderungen der Länder nach zusätzlicher Kompensation für vorangegangene Kindergelderhöhungen für unbegründet. Im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung gebe es keine derartige Ex-post-Abrechnung. Solche nachträglichen Abrechnungen würden die finanzielle Sicherheit aller staatlichen Ebenen in Frage stellen, heißt es weiter. Außerdem müssten auch die Forderung des Bundes aus der "seit vielen Jahren bestehenden finanziellen Schieflage" zu seinen Lasten Berücksichtigung finden, erklärt die Regierung. Die Länder hatten in ihrer Stellungnahme zum Familienförderungsgesetzentwurf Ansprüche auf rund 3,6 Milliarden DM für 2002 und zusammen rund 18,5 Milliarden DM für die Jahre 1996 bis 2001 erhoben.