"Entlastung des Bundeshaushalts durch Bahnreform höher als vorhergesagt"
Berlin: (hib/BOB) Die Bahnreform hat nach Worten der Bundesregierung zu einer erheblich höheren Entlastung des Bundeshaushalts geführt, als dies in einer Prognoserechnung von 1993 noch vorausgesagt worden war. Wie es in der Antwort der Regierung ( 14/6483) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/4955) weiter heißt, sei man vor acht Jahren von einer Gesamtbelastung des Bundeshaushalts durch die damals noch existierenden Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn von etwa 308 Milliarden DM ohne Bahnreform für die Jahre 1994 bis 1999 ausgegangen. Tatsächlich sei das Budget in den genannten Jahren aber mit insgesamt rund 231 Milliarden DM, also 77 Milliarden DM weniger belastet worden. Dieser Betrag schließe neben den direkten Leistungen für die Deutsche Bahn AG (DB AG) auch die Zuschüsse des Bundes für Verwaltungsaufgaben des Bundeseisenbahnvermögens, die gesamten Mittel nach dem Regionalisierungsgesetz sowie Zinsen und Tilgungsleistungen für die Übernahme der Altschulden ein.
Wie aus der Antwort der Regierung auf die Unionsanfrage weiter hervorgeht, beabsichtigt die Regierung, in den Jahren 2001 bis 2003 über 26 Milliarden DM für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes bereitzustellen. Im Übrigen habe es höchste Priorität, dass die DB AG zu einem wirtschaftlich handelnden Unternehmen werde. Das heiße auch, dass die Bahn das Angebot dort ausdehne, wo die Nachfrage zu einer hohen Auslastung der Kapazitäten und damit zu größerer Effizienz für das Unternehmen führe. Um die Verkehrsleistung auf der Schiene zu steigern, müssten auch andere Unternehmen ihren Beitrag leisten. Gemeinsam mit Kunden und regionalen Unternehmen gelte es deshalb, bedarfsgerechte und attraktive Angebote zu entwickeln. Wichtigste Bedingung für den Wettbewerb sei es, einen gerechten und diskriminierungsfreien Zugang zur Infrastruktur zu gewährleisten. Die bis zum Jahr 2003 umzusetzenden Richtlinien zum EU-Infrastrukturpaket forderten hierzu, dass Trassenvergabe und -preisfestsetzung unabhängig vom Verkehrsunternehmen sein müssen. Eine "Task Force" des Verkehrsministeriums unter Beteiligung von Finanz- und Wirtschaftsministerium werde bis zum kommenden Herbst "ergebnisoffen" prüfen, wie und in welchem Zeitraum eine Unabhängigkeit von Netz und Betrieb zu gestalten ist, unterstreicht die Bundesregierung.