KfW liegen noch keine Anträge auf Entlastung von Altverbindlichkeiten vor
Berlin: (hib/BOB) Nach Worten der Bundesregierung liegen derzeit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) noch keine Anträge von in ihrer Existenz gefährdeten Wohnungsunternehmen auf zusätzliche Entlastung von Altverbindlichkeiten vor. Wie es in der Antwort der Regierung ( 14/6649) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/6294) weiter heißt, lasse sich aber aus der Vielzahl von Anfragen solcher Unternehmen bei der KfW entnehmen, dass diese Firmen intensiv damit befasst seien, derartige Anträge vorzubereiten. Dies schließe die Erstellung von Sanierungskonzepten sowie Verhandlungen mit Landesbehörden und Banken ein. Kenntnisse darüber, dass mögliche Altschuldenentlastungen zu scheitern drohen, lägen der Regierung im Übrigen nicht vor.