"Rentengerechtigkeit" in den neuen Bundesländern schaffen
Berlin: (hib/ÖK) Die "Herstellung von Rentengerechtigkeit" in den neuen Bundesländern ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 14/6939) der PDS. Laut Fraktion erfüllt das zweite Gesetz zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes immer noch nicht verfassungsrechtliche Anforderungen, es bleibe sogar hinter Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zurück. Frühere DDR-spezifische Rentenregelungen würden nach der Wiedervereinigung zum Nachteil der Betroffenen nicht angemessen berücksichtigt. Zum Beispiel werde ein Teil der freiwilligen Beiträge nicht anerkannt. Einige Rentner erreichten deswegen 35 Jahre rentenrechtlicher Zeiten nicht. Die Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt würden nicht erfüllt. Die Abgeordneten fragen, ob die Bundesregierung die vorläufige Begrenzung für Angehörige "systemnaher" Zusatz- und Sonderversorgungssysteme auf 2.010 DM aufrecht erhalten will. Des Weiteren soll die Regierung Stellung nehmen, ob sie die freiwilligen Beiträge zur Sozialversicherung in Zukunft anerkennen werde. Überdies sei die Zahl der durch die Nichtübernahme von DDR-Gesetzen "benachteiligten Rentner" zu benennen.