Bildungsdienstleistungen kein eigenständiges Verhandlungsfeld in der WTO
Berlin: (hib/BOB) Bildungsdienstleistungen sind in der Welthandelsorganisation (WTO) kein eigenständiges Verhandlungsfeld und auch kein spezielles Thema für die WTO-Ministerkonferenz in Doha (Katar). Vielmehr seien sie von dem bestehenden Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) mit umfasst und deshalb Teil der WTO-Dienstleistungsverhandlungen, die bereits Anfang vorigen Jahres begonnen hätten, erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/7126) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 14/6975). Da in diesen Verhandlungen Bildungsdienstleistungen bisher nur beschränkte Aufmerksamkeit gefunden hätten, gebe es bislang auch keine detaillierten Verhandlungspositionen Deutschlands und der Europäischen Union. Dies sei auch dadurch begründet, dass derzeit noch völlig offen sei, ob und in welchem Umfang in weiteren Verhandlungen konkrete Liberalisierungsforderungen an die EU gerichtet werden. Zu den Grundsätzen einer deutschen Position zählt die Regierung, dass das öffentlich-rechtliche Bildungssystem der Bundesrepublik zu den in der Präambel zum GATS anerkannten innerstaatlichen Regelungen gehöre und deshalb nicht in Frage gestellt werde. Die Regierung strebe zudem an, den internationalen Austausch im Bildungswesen zu verstärken. Weiter wolle sie erreichen, dass als maßgebliche Kriterien jeder Regelung Transparenz und Sicherung der Qualität von Ausbildungsgängen und Abschlüssen gewährleistet werden.