Bundesrat will aufwendige Leistungsfälle bereits ab 2002 solidarisch finanzieren
Berlin: (hib/RAB) Die von der Bundesregierung anvisierte solidarische Finanzierung aufwendiger Leistungsfälle in der gesetzlichen Krankenversicherung soll bereits ab dem 1. Januar 2002 stattfinden. Dies fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf ( 14/7123) zur Reform des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser ist wortgleich mit einem zuvor von der Koalition vorgelegten Gesetzentwurf ( 14/6432). Danach soll erst ab dem Jahre 2003 ein Risikopool eingeführt werden, um die Lasten zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen solidarisch zu verteilen. Die Länderkammer erklärt in ihrer Stellungnahme, auch wegen der schlechten finanziellen Situation insbesondere der Regionalkassen in Ballungsgebieten müsse die geplante Regelung früher greifen. Zusätzlich sei es auch nicht möglich, kostenträchtige Leistungsausgaben für nichtärztliche Leistungen der ambulanten Dialyse kurzfristig versichertenbezogen zu erheben.