Über steuerliche Behandlung des Verkaufs von Milchquoten aufklären
Berlin: (hib/VOM) Die steuerliche Behandlung der Veräußerung oder Privatisierung von Milchquoten hat die CDU/CSU-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 14/7112) gemacht. Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in fünf Urteilen entschieden, dass die Zuweisung der Milchreferenzmenge 1984 zur Abspaltung des Buchwertes für den Grund und Boden geführt habe. Aus dem Bundesfinanzministerium gebe es immer noch keine Regelung, wie die Finanzämter die Rechtsprechung des BFH bei den Steuerveranlagungen anzuwenden haben, so die Fraktion. Seit mehr als drei Jahren wüssten die Landwirte nicht, welcher Buchwert beim Verkauf oder bei der Privatisierung einer Milchquote steuerlich abzugsfähig ist. Die Union will wissen, ob "haushaltspolitische Erwägungen" bei der Nichtumsetzung der BFH-Rechtsprechung eine Rolle spielen, ob es bereits eine Kommission zur Lösung des Problems gibt und welchen Zeitpunkt sich die Regierung gesetzt hat. Schließlich soll die Regierung den Umfang der möglichen gesamten steuerlichen Entlastung der betroffenen Landwirte schätzen.