Inhaltliche und rechtliche Bedenken zur Professorenbesoldungsreform
Berlin: (hib/WOL) In der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Donnerstagnachmittag zum Entwurf des Professorenbesoldungs-Reformgesetzes der Bundesregierung ( 14/6852) hat die Mehrheit der Sachverständigen inhaltliche Kritik und verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. So legt der Deutsche Hochschulverband in seiner schriftlichen Stellungnahme dar, der Entwurf sei nicht geeignet, das Ziel einer leistungsorientierten und wettbewerbsfähigen Besoldung von Professoren zu erreichen. Es sei ernsthaft zu befürchten, das damit die Attraktivität des Professorenberufes empfindlich geschwächt und systematisch Mittelmaß organisiert werde. Bei einem Quervergleich zwischen Philosophen und Informatikern werde im Ergebnis nicht die Leistung, sondern der Marktwert den Ausschlag geben. Dies werde insbesondere zu einer Verödung beim Angebot der Geisteswissenschaften führen. Der Vergaberahmen sei als Haushaltsvorschrift nicht justitiabel und verstoße zudem gegen die Haushaltsautonomie der Länder. Nicht wenige Länder würden die Reform nutzen, um Besoldungeinschnitte vorzunehmen. Völlig unakzeptabel sei die vorgesehene Ruhegehaltsregelung mit der Anknüpfung an die letzten fünf Jahre vor der Pensionierung. Das abgesenkte Grundgehalt begegne schwerwiegenden verfassungswidrigen Bedenken nicht zuletzt in Bezug zu anderen Besoldungsordnungen.
Der Hochschullehrerverband e. V. führt in seiner Stellungnahme eine Vielzahl von Unwägbarkeiten, ungeklärten Fragen und Detailmängeln an. Damit könnten die Hochschulen zum "Experimentierfeld des Dienstrechts" werden und dies in einer Situation, in der von den Hochschulen ein wesentlicher Beitrag für die Zukunftsfähigkeit des Staates erwartet werde. Gefordert wird deshalb, den "unausgereiften Entwurf der Bundesregierung" zugunsten eines Besoldungssystem zurückzustellen, das die Leistungsbereitschaft von Hochschullehrern und die Arbeitsfähigkeit der Hochschulen erhalte und die Wettbewerbsgleichheit zwischen Hochschulen und Wirtschaft berücksichtige. Nach einem dazu vorgelegten Forderungskatalog soll die Höhe der Grundvergütungen spürbar angehoben werden und Zulagen nur für objektiv messbare Funktionen und Belastungen vergeben werden können. Ein einheitlicher Vergaberahmen für alle Hochschulen dürfe nur auf der Grundlage einer durchgängigen C3-Stellenstruktur an den Fachhochschulen festgelegt werden. Schließlich dürfe bei der Besoldung nicht nach alten und neuen Bundesländern unterschieden werden.
Vom Deutschen Beamtenbund wird die Verlagerung der Vergabe und Ausgestaltung der Leistungsbezüge in die ausschließliche Gestaltungskompetenz der Länder kritisiert. Dies führe zu völlig unterschiedlichen Maßstäben bei der Bewertung von Leistungen und werde dem eigentlichen Ziel kaum gerecht. Die gute Absicht, Hochschule und Forschung international wettbewerbsfähiger zu gestalten, führe letztlich eher zum Gegenteil, wenn der Preis für internationale Gehälter zu Lasten der Gehälter für andere Professoren gehe. Der Deutsche Gewerkschaftsbund betont, die geplante Kostenneutralität sei nicht geeignet, die mit der Reform angestrebten Ziele zu erreichen. Zusammenfassend kommt der DGB zu der Bewertung, der bevorstehende Generationswechsel solle zwar auf der Grundlage von Neuregelungen erfolgen, die vorgelegten Neuregelungsvorschläge würden aber weder den Erfordernissen noch den vom Gesetzgeber gestellten Erwartungen gerecht. Sie seien deshalb umfassend zu überarbeiten.