Länderkammer sieht "erhebliche Mehrbelastung" durch Fallpauschalensystem
Berlin: (hib/RAB) Durch die Einführung eines diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für die Vergütung von Krankenhausleistungen kommen erhebliche finanzielle Mehrbelastungen auf die Bundesländer zu. Diese Auffassung vertritt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf ( 14/7421), der identisch mit einer Initiative von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/6893) ist. Zusätzliche Kosten resultierten vornehmlich aus der erforderlich werdenden Kompensation der zu erwartenden Einnahmeeinbrüche bei den Universitätskliniken, da diese vorwiegend komplexe "uneffiziente" Krankheitsfälle für Forschungs- und Lehrzwecke behandelten. Angesichts der angespannten Haushaltslage aller Länder müsse die Reform jedoch unter dem Gebot strikter Kostenneutralität stehen, so die Länderkammer. Der Bundesrat bittet die Regierung daher, die Reform kostenneutral auszugestalten.