Regelungen für Minderheitensprachen in nationales Recht übernehmen
Berlin: (hib/RAB) Neue Schutzverpflichtungen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates sollen in nationales Recht übernommen werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf ( 14/7545) vor. Die Charta sei im Jahre 1992 als völkerrechtliches Instrument des Europarates beschlossen worden und in Deutschland 1999 in Kraft getreten. Sie diene dem Schutz und der Förderung der Regional- und Minderheitensprachen der Vertragsstaaten als Teil des europäischen Kulturerbes. In der Bundesrepublik gelte dieser Schutz den Minderheitensprachen Dänisch, Ober- und Niedersorbisch, Nord- und Saterfriesisch, den Romanes der deutschen Sinti und Roma sowie der Regionalsprache Niederdeutsch. Mit den neuen Verpflichtungen sollen unter anderem Wünsche von entsprechend sprachkompetenten Angehörigen des öffentlichen Dienstes berücksichtigt werden, sie im jeweiligen Sprachgebiet einzusetzen. Außerdem will die Regierung mit ihrer Gesetzesinitiative Änderungen durch Verordnungsermächtigungen erleichtern.