Verjährungsfrist für Abfindungs- und Ausgleichsansprüche verlängern
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion dringt darauf, die Verjährungsfrist für alle Abfindungs- und Ausgleichsansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz um zwei Jahre bis Ende 2003 zu verlängern. Das Gesetz hat zum Ziel, den Umbau der Agrarstruktur in den neuen Ländern zu bewerkstelligen. In einem Entwurf ( 14/7834), durch den das Landwirtschaftsanpassungsgesetz geändert werden soll, heißt es, die vor allem rechtlichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes sollten gelindert werden, da die Vermögensauseinandersetzungen noch nicht abgeschlossen seien. In manchen Regionen habe noch nicht einmal ein Viertel der Geschädigten ihre Ansprüche geltend gemacht. Zu befürchten sei außerdem, dass die Auswirkungen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes noch einen erheblichen Korrekturbedarf mit sich bringen werden. Noch stehe nicht fest, so die FDP, ob die Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft und die Schaffung von Voraussetzungen für die Wiederherstellung leistungs- und wettbewerbsfähiger Landwirtschaftsbetriebe misslungen sei oder ob die Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft habe angepasst werden können. Die Bundesrepublik stehe in der Pflicht, so die Liberalen weiter, auf Grund der "Vorbildfunktion des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes für vergleichbare Vorgänge in anderen Ländern" das Gesetz sorgfältig zu prüfen und notfalls zu ändern.