Folgen der Tätigkeit von V-Leuten für NPD-Verbotsverfahren darlegen
Berlin: (hib/WOL) Nach den "Auswirkungen der V-Leute-Tätigkeit von Neonazis auf das NPD-Verbotsverfahren II und III" erkundigt sich die PDS in zwei Kleinen Anfragen ( 14/8153, 14/8178). Die Fraktion bezieht sich dabei auf die Antwort der Bundesregierung auf eine vorangegangene Kleine Anfrage über die Auswirkungen der Tätigkeit so genannter V-Leute ( 14/5301, 14/6238). Die Regierung erklärt, sie nehme zu Einzelvorgängen in den Ländern grundsätzlich nicht Stellung. Auch sei es nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Arbeit der Landesbehörden für Verfassungsschutz zu bewerten. Die Regierung soll darlegen, wie viele Personen in welcher Funktion und in welchem Zeitraum von Verfassungsschutzbehörden als V-Leute in der NPD geführt wurden, wie viel Geld sie für ihre Tätigkeit erhielten und welche Relevanz die gewonnenen Erkenntnisse haben.
Informieren soll die Bundesregierung auch darüber, wann das Parlamentarische Kontrollgremium und das Verfassungsgericht über diese Vorgänge unterrichtet wurden und aus welchem Grund im Verbotsantrag der Bundesregierung bei einzelnen Passagen nicht kenntlich gemacht wurde, dass es sich um Aussagen von V-Leuten handelt. Erläutert werden soll, warum solche Angaben überhaupt verwendet wurden. Von besonderem Interesse ist dabei für die Abgeordneten, ob die Bundesregierung definitiv ausschließen kann, dass V-Leute der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern maßgeblichen Einfluss auf die Aktivitäten der NPD hatten.