Reform des Aktien- und Bilanzrechts angestrebt
Berlin: (hib/KAF) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts ( 14/8769) vorgelegt. Darüber hinaus sollen die Vorschriften zu Transparenz und Publizität im Gesellschaftsrecht geändert werden. Die Regelung der internen Kontrolle der Unternehmensvorstände würde im Aktien- und GmbH- Gesetz sowie im Gesetz über die Kapitalanlagegesellschaften und des Handelsgesetzbuchs (HGB) auch im Interesse der Anleger verbessert.
Die Bundesregierung folgt damit den Empfehlungen der Regierungskommission "Corporate Governance-Unternehmensführung-Unternehmenskontrolle-Modernisierung des Aktienrechts" vom 10. Juli 2001, welche den Auftrag hatte, sich mit möglichen Defiziten des deutschen Systems der Unternehmensführung und -kontrolle zu befassen sowie Vorschläge für eine Modernisierung des rechtlichen Regelwerkes zu unterbreiten. Der Entwurf befasst sich zunächst nur mit der Umsetzung einer Auswahl der Kommissionsempfehlungen, die den Aufsichtsrat und die Informationsversorgung des Aufsichtsrats zum Schwerpunkt haben. Ferner werden Vorschläge zur Deregulierung im Bereich Finanzierung, Hauptversammlung und Information der Aktionäre aufgegriffen. Der Schutz der auf dem Kapitalmarkt investierenden Anleger soll über maßvoll erweiterte Publizitätsanforderungen an kapitalmarktorientierte Unternehmen verbessert werden. So sollen auch die Mitwirkungsaufgaben des Aufsichtsrates bei der Prüfung und Finalisierung des Konzernabschlusses erweitert werden. Im Konzernbilanzrecht ist geplant, einige Vorschriften des HGB zu modernisieren und näher an internationale Standards heranzuführen. Außerdem bezweckt der Entwurf, einige Bestimmungen über Gegenstand und Umfang von Abschlussprüfungen und Prüfungsberichten sachgerechter zu fokussieren.