Rechtsgrundlage für sichere online-Kommunikation mit der Verwaltung schaffen
Berlin: (hib/WOL) Mit Änderungen in den verwaltungsverfahrensrechtlichen Gesetzen will die Bundesregierung eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung ermöglichen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt ( 14/9000) und erklärt, das Vorhaben sei ein wesentlicher Schritt zur Modernisierung der Verwaltung auf dem Wege zur Verwirklichung der Bürgergesellschaft. Auf der Basis qualifizierter elektronischer Signaturen werde für den Bürger der leichte Zugang zur Verwaltung sichergestellt und für die Verwaltung Sicherheit und Dauerhaftigkeit ihres elektronischen Handelns gewährleistet. Die für eine elektronische Kommunikation notwendigen Änderungen im Verwaltungsverfahrengesetzes, im Sozialgesetzbuch und in der Aufgabenordnung werden danach gleichzeitig den Rechtsrahmen für "BundOnline 2005" bilden. Damit soll stufenweise bis 2005 das Vorhaben verwirklicht werden, alle online-fähigen Dienstleistungen des Bundes elektronisch anzubieten.
Zur Realisierung der Programm-Vorhaben "Moderner Staat - moderne Verwaltung" heißt es, geeignete Hard- und Software gehöre bereits heute weitgehend zum Ausstattungsstandard und müsse noch um Komponenten zur Unterstützung von Anwendungen mit qualifizierten elektronischen Signaturen ergänzt werden. Die Gesamtkosten für die Einführung von Signatur-, Authentisierungs- und Verschlüsselungsverfahren für den elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr seien mit rund 1,65 Milliarden Euro anzusetzen. Die einmaligen Kosten zur Entwicklung und Einführung der Basiskomponenten wie auch die jährlichen Aufwendungen für Aktualisierung und Service der E-Government-Initiative und zur Sicherheit im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr sollen entsprechend den Kabinettsbeschlüssen vom 14. November 2001 und vom 16. Januar 2002 bereitgestellt werden. Mit der Einführung und mit der absehbaren Zunahme elektronischer Kommunikation entstehen laut Regierung allerdings auch derzeit noch nicht quantifizierbare Mehrkosten in den sozialen Sicherungssystemen. So seien zusätzliche Ausgaben für entsprechend geschultes Personal zu berücksichtigen, da Bürgerinnen und Bürgern ohne entsprechende Ausrüstung der bisherige Weg der Kommunikation mit der Verwaltung erhalten bleiben müsse.