Entgeltbegrenzungen für Sonderversorgungssysteme der DDR aufheben
Berlin: (hib/RAB) "Politisch motivierte" Entgeltbegrenzungen für ehemalige "staats- und systemnahe" Mitglieder entsprechender Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR sollen aufgehoben werden. Auch sollen Rentenansprüche ehemaliger Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit bis zur Hälfte des über dem Durchschnittsentgelt des Beitrittsgebietes liegenden Entgelts anerkannt werden, heißt es in einem Antrag der PDS ( 14/9045). Bereits bestandskräftige Renten-, Überführungs- und Versorgungsbescheide will die Fraktion nachgebessert sehen. Die Parlamentarier erläutern, für Angehörige der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR seien Sonderversorgungssysteme eingerichtet worden, die neben der gesundheitlichen Betreuung auch die Alterssicherung übernommen hätten. Bis auf wenige Ausnahmen seien für die Zusatz- und Sonderversorgung nicht unerhebliche Beträge durch die Versicherten entrichtet worden. Aus diesen Versorgungen leiteten sich nicht nur Alters-, sondern auch Invaliden- und Hinterbliebenenrentenansprüche ab. Von insgesamt über vier Millionen im Ruhestand befindlichen Menschen in der DDR hätten kurz vor der Einheit Deutschlands rund 360.000 Personen derartige Versorgungen mit höchst unterschiedlichen durchschnittlichen Beträgen bezogen. Derzeit erhielten die Versorgungsberechtigten in den ehemaligen Bundesländern aber nur die gesetzliche Rente und nicht, wie ihre vergleichbare Berufskollegen im Gebiet der alten Bundesrepublik, eine Gesamtversorgung mit der Zusatzversorgung oder Pension. Der größte Teil der Versorgungsansprüche sei nicht überführt worden und daher nicht leistungswirksam. Diesen Versorgungsberechtigten solle zumindest der Teil der Versorgungsansprüche zuzüglich zur gesetzlichen Rente gezahlt werden, der nicht in die Rentenversicherung überführt wurde, fordert die Fraktion.