Haltung zur Folter und Inhaftierung eines abgeschobenen Flüchtlings darlegen
Berlin: (hib/SAS) Welche Schritte die Bundesregierung unternommen hat, um das Schicksal eines syrischen Flüchtlings nach seiner Abschiebung aus Deutschland aufzuklären, möchte die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/9190) wissen. Sie bezieht sich dabei auf einen syrischen Kurden, der nach seiner Abschiebung aus Deutschland am 10. Dezember 2000 bei seiner Ankunft am Flughafen von Damaskus von syrischen Sicherheitskräften aufgegriffen und in Haft genommen worden sei. Anschließend sei er monatelang in verschiedenen Haftanstalten ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert gewesen, bevor er im März dieses Jahres vom Obersten Staatssicherheitsgericht Syriens nach einem "unfairen Prozess" zu zwei Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden sei. Unter Berufung auf die Menschenrechtsorganisation "amnesty international" erklärt die PDS, dass der abgeschobene Flüchtling in Syrien mehrfach verhört und gefoltert worden sei. Deshalb möchte die Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie diese den zuvor abgelehnten Antrag auf politisches Asyl und auf Gewährung eines Abschiebeschutzes bewertet. Auch soll sie darstellen, was sie unternehmen wird, um eine unabhängige Untersuchung der an dem syrischen Kurden begangenen Folter zu gewährleisten. Ferner interessieren sich die Abgeordneten dafür, wie viele aus Syrien stammende Personen in den Jahren 2000 und 2001 sowie in den Monaten von Januar bis April 2002 in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, als Asylberechtigte im Sinne des Artikels 16a des Grundgesetzes anerkannt worden sind oder als politisch Verfolgte nach dem Ausländergesetz Anerkennung genießen.