Arhus-Konvention wird in Zusammenarbeit mit der EG umgesetzt
Berlin: (hib/HAU) Die erforderlichen Rechtsänderungen und Verfahrensschritte zur Ratifikation der Arhus-Konvention über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten werden eng mit entsprechenden Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaft abgestimmt, um mögliche Widersprüche zum Gemeinschaftsrecht zu vermeiden. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 14/9493) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/9184). Auch in zeitlicher Hinsicht orientiere man sich an der Europäischen Kommission. Nach dem aktuellen Gutachten des Rates für Umweltfragen (SRU) sei der verzeichnete erhebliche Rückgang der Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auf die beschleunigte Gesetzgebung der 90er Jahre zurückzuführen. Die Bundesregierung setze sich für eine Stärkung der Bürgerbeteiligung in umweltrechtlichen Zulassungsverfahren ein, ohne die positiven Effekte der Beschleunigung in Frage zu stellen. Deshalb seien neue Zulassungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt worden. Außerdem sollten Erörterungstermine in Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz künftig grundsätzlich öffentlich stattfinden.