Fast 190 000 ausländische Staatsangehörige seit über zwei Jahren "geduldet"
Berlin: (hib/NEI) Am 21. August dieses Jahres haben sich 189 975 ausländische Staatsangehörige als "geduldete" Personen in Deutschland aufgehalten, die bereits am 1. Januar 2000 hier lebten. 12 531 Personen halten sich seit dem 1. Juli 1990 "mit Duldung" in Deutschland auf, 78 487 Personen seit dem 1. Juli 1993, 102 771 Personen seit dem 1. Januar 1995 und 146 838 Personen seit dem 1. Januar 1998. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 14/9916) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/9855) hervor. Die Regierung beruft sich dabei auf Angaben des Ausländerzentralregisters. Danach hielten sich zum gleichen Zeitpunkt 120 405 Personen ausländischer Staatsangehörigkeit mit einer Duldung in Deutschland auf, die zuvor ein Asylverfahren durchlaufen hatten.
Nach Angaben der Bundesregierung sind bis zum 31. Dezember 2000 insgesamt 41 554 Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis unter der Altfallregelung für Flüchtlinge aus dem Jahr 1999 gestellt worden, 25 721 Aufenthaltsbefugnisse seien erteilt worden. Bis zum 31. Juli 2002 seien in Deutschland 19 735 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis unter der Altfallregelung aus dem Jahr 2001 für Personen aus Bosnien-Herzegowina und der Bundesrepublik Jugoslawien gestellt worden, heißt es weiter.