Regierung: Grundsatz des "Fördern und Fordern" ist bereits verwirklicht
Berlin: (hib/VOM) Vieles vom dem, was der Bundesrat in seinem Gesetzentwurf zum "optimalen Fördern und Fordern in Vermittlungsagenturen" (Offensiv-Gesetz, 15/273) fordert, ist im Job-Aktiv-Gesetz und im Bundessozialhilfegesetz bereits verwirklicht. So müssten erwerbsfähige Hilfebedürftige schon nach geltendem Recht in erster Linie ihre Arbeitskraft einsetzen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Gesetzentwurf der Länderkammer, der identisch ist mit einem bereits vom Bundestag abgelehnten Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion ( 15/24), zielt darauf ab, die Erwerbsarbeit des Einzelnen zu fördern, statt seine Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Darüber hinaus soll die Beschäftigungssituation von Arbeitslosenhilfebeziehern und Sozialhilfeempfängern verbessert und deren Arbeitslosigkeit abgebaut werden. Für den Bundesrat kommt es dabei darauf an, Betreuung, Qualifizierung, Vermittlung und Leistungsgewährung für Hilfeempfänger in einer Hand zusammenzuführen, indem besondere Vermittlungsagenturen (Job-Center) geschaffen werden. Der Vorrang von Arbeit, Qualifizierung oder qualifizierender Beschäftigung vor dem Bezug von Sozialleistungen ohne Gegenleistung müsse normiert werden, heißt es. Die Mittel der aktiven Arbeitsförderung der Bundesanstalt für Arbeit müssten unter Beteiligung der Länder gezielter eingesetzt werden können.
Die Bundesregierung teilt in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf dessen Ziel. Allerdings würde durch ihn die bereits begonnene bessere Verzahnung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe verzögert. Diese soll nach dem Willen der Regierung bereits am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Dem gegenüber könnte auf Grund des Offensiv-Gesetzentwurfs eine Reform der Hilfesysteme frühestens 2008 beginnen, weil die vom Bundesrat vorgeschlagene Experimentierklausel bis Ende 2007 gelten würde. Im Übrigen habe die Regierung bereits im August 2002 entschieden, flächendeckend Job-Center einzuführen, die Anlaufstellen für Erwerbslose und erwerbsfähige Personen sein sollen. Kritisiert wird auch, dass den Ländern überlassen werden soll, ob die Arbeitsvermittlung durch die Sozialämter oder die Arbeitsämter vorgenommen wird. Dadurch würde die Vermittlung uneinheitlich und unübersichtlich, so die Regierung. Auch die Einführung regelmäßiger Meldekontrollen würde nach ihrer Auffassung nicht zu besseren Vermittlungsergebnissen führen. Die Finanzierungsvorschläge des Bundesrates belasteten darüber hinaus einseitig die Bundesanstalt für Arbeit durch die vorgesehene Verpflichtung der Landesarbeitsämter, 30 Prozent der Mittel für aktive Arbeitsförderung für die nach Landesrecht errichteten Vermittlungsagenturen bereit zu stellen. Belastet würde aber auch der Bundeshaushalt durch die vorgesehene Erstattung der bewilligten Arbeitslosenhilfe an die Vermittlungsagenturen.