Regierung sieht Wettbewerbsvorteil für Busreisebranche durch Ökosteuer
Berlin: (hib/MAR) Der Busreisebranche entstehe durch die ökologische Steuerreform insgesamt ein Wettbewerbsvorteil, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/277) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/159), da sich die Mineralölsteuererhöhungen bezogen auf die Beförderungsleistungen auf den motorisierten Individualverkehr stärker auswirkten. Darüber hinaus würde der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) durch ermäßigte Umsatzsteuersätze begünstigt. Die Fraktion hatte unter Hinweis auf die Umweltfreundlichkeit von Reise- und Linienbussen die Belastungen der Verkehrsunternehmen durch die Ökosteuer beklagt und die Beseitigung steuerlicher Benachteiligungen von Reisebussen gefordert. Von Seiten der Regierung wird eine solche Gleichbehandlung "nicht als erforderlich angesehen". Schließlich sei der ÖPNV Teil der Daseinsvorsorge, der Verkehr mit Reisebussen demgegenüber nicht.
Zustimmend dagegen betrachtet die Regierung Reise- und Linienbusse "als komfortable, sichere und ökologisch vernünftige Verkehrsmittel". Sie sehe daher keine Steuer- oder Abgabenerhöhungen vor, so die Antwort weiter, die einseitig den Verkehr mit Reisebussen belasten. Ihr Ziel sei es vielmehr, mittels der allgemeinen Instrumente zur Mittelstandsförderung das Busverkehrsgewerbe zu stärken und auf faire Wettbewerbsbedingungen auch auf dem europäischen Verkehrsmarkt hinzuwirken. Die Frage, ob ermäßigte Umsatzsteuersätze für die Personenbeförderung durch Reisebusse nach EU-Recht möglich sind, wird von der Regierung bejaht.