Regierung setzt sich für Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse des EP ein
Berlin: (hib/BLM) Die Bundesregierung weist in ihrem Bericht über ihre Bemühungen zur Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse des Europäischen Parlaments ( 15/340) auf vier bedeutsame Entwicklungen im Jahre 2002 hin: Erstens sei nach dem erfolgreichen Referendum in Irland der Vertrag von Nizza ratifiziert worden, der die Beteiligungsrechte des Europäischen Parlaments (EP) durch die Ausdehnung der Mitentscheidung stärke. Die Vertreter der Regierung, hätten setzten zweitens auch im Rahmen des Konvents für die Zukunft der EU für eine weitere Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens eingesetzt - und zwar solle dieses Verfahren für alle Akte der Unionsgesetzgebung als Regelverfahren eingeführt werden.
Die Regierung nennt als dritte bedeutsame Entwicklung die interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem EP und dem Rat, die im September 2002 gebilligt wurde. Mit dieser Vereinbarung seien die Möglichkeiten des EP zur Mitwirkung an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) gestärkt worden, ohne Abstriche an den Geheimschutzerfordernissen machen zu müssen. Viertens seien im November 2002 die EP-Informationsrechte im Zusammenhang mit der Finanzierung von gemeinsamen Aktionen im Rahmen der GASP in einer gemeinsamen Erklärung zwischen EP, Rat und Kommission verstärkt und konkretisiert worden, heißt es in der Unterrichtung.