Besteuerung großer Sportveranstaltungen darlegen
Berlin: (hib/VOM) Die steuerliche Behandlung internationaler großer Sportveranstaltungen nimmt die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/1250) unter die Lupe. Die Vergabe herausragender Sportereignisse werde immer häufiger an Steuerbefreiungen oder -vergünstigungen für den veranstaltenden Verband, dessen Funktionäre und für Einkünfte aus der Veranstaltung selbst verbunden. Dies führe international zu Wettbewerbsverzerrungen und dränge auf nationaler Ebene kleinere Sportverbände ins Abseits. Die Fraktion will wissen, ob die Regierung angesichts zunehmender Konkurrenz Standortnachteile für deutsche Sportverbände bei der Bewerbung um internationale Großveranstaltungen durch die deutschen Steuergesetze sieht. Die Regierung soll berichten, was sie unternommen hat, um auf EU-Ebene zu einer Harmonisierung zu kommen. Gefragt wird, ob alle nationalen Sportverbände in Deutschland bei der Bewerbung um internationale Großveranstaltungen steuerlich gleich behandelt werden und ob seit 1990 deutsche Bewerbungen aufgrund der deutschen Steuergesetze gescheitert sind. Die Fraktion interessiert ferner, bei welchen Bewerbungen von Verbänden um die Austragung solcher Großveranstaltungen auf Steuern verzichtet wurde und in welcher Höhe der Bund oder die Länder Steuerausfälle in Kauf genommen haben. Schließlich soll die Regierung sagen, ob für sie der Vorteil einer internationalen Sportgroßveranstaltung wichtiger ist als die Erhebung von Steuern.