Öffentliche Anhörung zu Änderungen im Unternehmensteuerrecht
Berlin: (hib/VOM) Der Gesetzentwurf, mit dem die "Protokollerklärung der Bundesregierung zur Empfehlung des Vermittlungsausschusses zum Steuervergünstigungsabbaugesetz" umgesetzt werden soll ( 15/1518), ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Freitag, dem 26. September. Ziel des Entwurfs ist es, die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer zu stabilisieren. Dazu sind mehrere Änderungen im Unternehmensteuerrecht vorgesehen. Unter anderem soll die Gesellschafter-Fremdfinanzierung durch die Gleichbehandlung von In- und Ausländern bei der Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften neu geregelt werden. Gestaltungsmissbräuche wie die Zwischenschaltung von Personengesellschaften will die Regierung deutlich erschweren. Ferner sollen auch bei der "Tonnagesteuer" als Form der Gewinnermittlung in der Seeschifffahrt steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten beseitigt werden. Schließlich ist geplant, den Verlustvortrag oberhalb eines Sockelbetrages von 100 000 Euro auf die Hälfte des Gesamtbetrags der Einkünfte zu beschränken. Zu den geplanten Änderungen werden 34 Sachverständige Stellung beziehen, darunter der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Deutsche Gewerkschaftsbund, verschiedene Branchenverbände der deutschen Wirtschaft sowie namhafte Steuerrechtler wie der frühere Bundesverfassungsrichter Professor Paul Kirchhof. Die Anhörung beginnt um 10.30 Uhr im Saal 3 N 001 des Reichstagsgebäudes (Sitzungssaal der CDU/CSU-Fraktion) und soll bis 13 Uhr dauern.