FDP erkundigt sich nach Bürokratie im Kreditgewerbe
Berlin: (hib/VOM) Die administrativen und finanziellen Belastungen der Kreditinstitute aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften und vieler aufsichtsrechtlicher Auflagen interessieren die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/1767). Unter anderem soll die Regierung sagen, wie sich die Zahl der Beschäftigten beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen seit 1995 entwickelt hat und in wie vielen Fällen die Anzeige eines Verdachtsfalles nach dem Geldwäschegesetz zur Einleitung eines Strafverfahrens geführt hat. Die Abgeordneten wollen ebenso wissen, ob die Bundesregierung Angaben darüber machen kann, wie hoch die Kostenbelastung der Kreditinstitute aufgrund der Umsetzung der "Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft" in diesem Jahr ist. Sie fragen, wie die Regierung den Vorschlag beurteilt, die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erst ab Krediten von 500 000 Euro zwingend vorzuschreiben. Auch das Aufkommen an Gebühren und Umlagen nach der "Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz" interessiert die Parlamentarier.