Länderrechte bei Umsetzung des SOLAS-Übereinkommens stärker beachten
Berlin: (hib/POT) Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme ( 15/1989) zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) und zum Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen ( 15/1780) "im Grundsatz" die Zielsetzung der Gesetzesvorlage, eine Verbesserung der Gefahrenabwehr im Seeverkehr zu erreichen. Die Länderkammer hat aber Bedenken gegen die im Gesetzentwurf vorgesehene Ermächtigung des Bundesverkehrsministeriums, künftige Änderungen ohne vorherige Beteiligung des Bundesrates durch Rechtsverordnung in Kraft zu setzen, heißt es in der Stellungnahme. In einer Ergänzung solle klar gestellt werden, dass bei Änderungen, die die Zuständigkeit der Länder betreffen, der Bundesrat vor Inkraftsetzung zustimmen muss. Zudem enthält der Gesetzentwurf nach Ansicht der Länderkammer zahlreiche Unklarheiten in Bezug auf den Geltungsbereich der Regelungen.
Die Bundesregierung schlägt in ihrer Gegenäußerung vor, dass eine Verordnung dann der Zustimmung des Bundesrates bedürfen solle, wenn durch die Änderungen die Einrichtung der Behörden oder das Verwaltungsverfahren der Länder geregelt wird. Im Übrigen weist sie darauf hin, dass die Vertragsstaaten über den Umfang der Anwendung des SOLAS-Übereinkommens und des Internationalen Codes auf ihre Hafenanlagen, die gelegentlich Schiffe in der Auslandsfahrt abfertigen, selber entscheiden könne. Hafenanlagen fielen dabei ausschließlich in die Regelungskompetenz der Länder. Sollte der Umfang der Anwendung allerdings erheblich reduziert werden, kann dies nach Auffassung der Regierung zu Wettbewerbsnachteilen führen.