Haftungsrecht in der Luftfahrt soll modernisiert werden
Berlin: (hib/ADO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr ( 15/2285) vorgelegt. Damit solle die Voraussetzung geschaffen werden, das so genannte Montrealer Übereinkommen zu ratifizieren und die Rechtsverordnung über die Haftungshöchstbeträge in Kraft zu setzen.
Ziel dieses im November 2003 in Kraft getretenen Übereinkommens sei, im Bereich der Haftung bei Passagier- und Güterschäden in der internationalen Zivilluftfahrt ein neues, modernes und umfassendes Regelungswerk zu schaffen. Es sehe unter anderem ein vereinfachtes Verfahren zur Anpassung der Haftungshöchstbeträge vor. Das bisher geltende Warschauer Abkommen von 1929 entspreche dagegen nicht mehr den Anforderungen des heutigen Wirtschaftslebens und modernen Standards. Es sei überdies durch zahlreiche Reformen zersplittert und erschwere dadurch die Rechtsanwendung. Das "Warschauer Abkommenssystem" müsse daher modernisiert und in ein einziges neues Regelungswerk integriert werden, so die Bundesregierung. Es sei nicht auszuschließen, dass es durch die vorgesehenen Haftungsverbesserungen zu einer Anhebung der Versicherungsprämien für die Luftfracht komme, die sich auch auf die Verbraucherpreise auswirken könne.