Regierung legt Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Agrarreform vor
Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 15/2553) zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union vorgelegt. Zur Durchführung der EU-Vorgaben müssen eine Reihe von Gesetzen neu eingeführt beziehungsweise geändert werden. Die im Juni letzten Jahres vom EU-Agrarrat beschlossene Reform sieht eine umfassende Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik ab 2005 vor. Ein wesentlicher Eckpunkt der beschlossenen Reform ist dabei die Neugestaltung des Systems der Direktzahlungen durch die Einführung einer einheitlichen Betriebsprämienregelung und die damit verbundene Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion. Bei der Umsetzung dieser Regelung haben die Mitgliedstaaten eine Reihe von Optionen, unter anderem beim Beginn und bei der Ausgestaltung der Betriebsprämienregelung. Nach dem nunmehr vorgelegten Gesetz zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie soll die Entkopplung der Direktzahlungen in Deutschland bereits zum 1. Januar 2005 in vollem Umfang beginnen. Dabei soll eine einheitliche Betriebsprämienreglung umgesetzt werden, die eine regionale Durchführung auf Basis eines Kombinationsmodells mit betriebsindividuellen und flächenbezogenen Referenzbeträgen für die Zahlungsansprüche vorsieht, die im Zeitablauf zu regional einheitlichen Zahlungsansprüchen angepasst werden sollen. Die Umsetzung der Entkopplung über ein reines System gleich hoher flächenbezogener Zahlungsansprüche bereits zu Beginn der Neuregelung hätte zu einer abrupten Umverteilung von Prämienvolumen zwischen den Betriebsinhabern geführt und die Gefahr struktureller Brüche beinhaltet, heißt es in der Begründung. Um zu große Umverteilungen zu vermeiden, soll zudem im Rahmen der Verteilung des Prämienvolumens auf die Regionen nur ein Teil der historisch bedingten Unterschiede zwischen den Regionen ausgeglichen werden.
Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wird die Gewährung von Direktzahlungen unter anderem an die Einhaltung verbindlicher Vorschriften über den Umweltschutz, die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, die Tiergesundheit und den Tierschutz sowie an die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gebunden. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, können die Direktzahlungen nach objektiven und abgestuften Kriterien teilweise oder ganz entzogen werden. Das hierzu neu eingeführte Direktzahlungen-Verpflichtungsgesetz regelt im Einzelnen, wie die Einhaltung dieser Verpflichtungen kontrolliert werden soll.
Mit dem Gesetzentwurf soll zudem die Verpflichtung zur Einrichtung eines Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) in nationales Recht umgesetzt werden. Das InVeKoS soll dabei eine elektronische Datenbank, ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen, zur Registrierung von Zahlungsansprüchen und zur Erfassung jedes Betriebsinhabers umfassen, der einen Beihilfeantrag stellt. Die Durchführung des automatischen Abgleichs soll dabei der länderübergreifenden Vereinheitlichung und dem Datenaustausch zwischen den Länder- und den Bundesstellen dienen. Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf das nationale Modulationsgesetz zum Ende dieses Jahres aufgehoben, da mit der Einführung einer EU-weiten obligatorischen Modulation ab dem Jahr 2005 das Gesetz nicht mehr erforderlich sei. Die zur Umsetzung des Gesetzentwurfs für den Bund und die Länder entstehenden Kosten sind nach Angaben der Regierung noch nicht genau zu quantifizieren.