Kein Handlungsbedarf bei der Umsatzbesteuerung von Kulturgütern
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung sieht im Hinblick auf die umsatzsteuerliche Behandlung von Kulturgütern auf EU-Ebene keinen Handlungsbedarf. Dies unterstreicht sie in ihrer Antwort ( 15/2941) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/2874). Seit 1995 gelte in der EU für Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken, die ein Wiederverkäufer von Privatpersonen erworben hat, die Differenzbesteuerung (Besteuerung des Unterschieds zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis). Diese Besteuerung könne auch angewendet werden, wenn der Wiederverkäufer Kunstgegenstände und Sammlungsstücke selbst einführt, vom Künstler erwirbt oder auf die Lieferung des Kunstgegenstandes an den Wiederverkäufer ein ermäßigter Steuersatz angewendet worden ist. Der Bundestag habe 1999 auf Empfehlung des Finanzausschusses Steuerermäßigungen für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke beibehalten. Die Bundesregierung hält dagegen nach eigenen Angaben ermäßigte Mehrwertsteuersätze als politisches Steuerungselement für wenig geeignet, da die Weitergabe der Steuerermäßigung über Preissenkungen an den Verbraucher nicht gesichert werden könne. Die Steuermindereinnahmen aufgrund des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Lieferungen, Einfuhr, Erwerb und Vermietung von Kunstgegenständen beziffert die Regierung für das Jahr 2003 auf rund 100 Millionen Euro. Mit einer nennenswerten Änderung des Kaufverhaltens wäre nach einem Wegfall des ermäßigten Steuersatzes ihrer Ansicht nach nicht zu rechnen. Auch wären keine nennenswerten Auswirkungen auf den Markt für Bildende Kunst zu erwarten.