Umsatzsteuerbetrug im nichtkommerziellen Reiseverkehr bekämpfen
Berlin: (hib/VOM) Den Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug in der EU im Rahmen des nichtkommerziellen Reiseverkehrs hat die CDU/CSU-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 15/3194) gemacht. Darin heißt es, Umsätze würden nicht erklärt, nicht entstandene Vorsteuerbeträge würden stattdessen erklärt, Rechnungen würden gefälscht und es gebe bandenmäßige Organisationen europaweiter Umsatzsteuer-Karusselle. Auch der nichtkommerzielle Reiseverkehr sei seit der EU-Erweiterung ein Feld für betrügerisches Handeln.
Die Regierung soll sagen, ob sie sich in der EU um die Einführung eines fälschungssicheren Zolldienstsiegels und von Stempelfarben bemüht. Gefragt wird ferner, welche Hinweise die Regierung den Unternehmern gegeben hat, damit diese feststellen können, welche Zolldienstsiegel von den Beitrittsländern eingesetzt werden und ob die verwendeten Zolldienstsiegel und die Stempelfarbe echt sind. Die Abgeordneten wollen zudem wissen, ob es die Regierung für verhältnismäßig hält, wenn die Umsatzsteuerbefreiung im nichtkommerziellen Reiseverkehr dann versagt wird, wenn gestohlene oder gefälschte Zolldienstsiegel oder Stempelfarbe verwendet wurden und der Händler dies trotz angewandter Sorgfaltspflicht nicht erkennen konnte. Schließlich erkundigt sich die Fraktion, ob die Regierung sich für eine Übergangsregelung ausspricht, wonach die Umsatzsteuerbefreiung im nichtkommerziellen Reiseverkehr dann gewährt wird, wenn der Händler die Fälschung trotz sorgfältigem Vorgehen nicht erkennen konnte.