Im Bundeshaus notiert: Europäischen Gesellschaft
Berlin: (hib/BOB) Die Gesellschaftsrechtsform der Europäischen Gesellschaft als europäische Kapitalgesellschaft soll für europaweit tätige Unternehmen in Deutschland eingeführt werden. Hierzu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 15/3405) vorgelegt. Wie sie weiter erläutert, tritt die Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft am 8. Oktober 2004 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat in Kraft. Die Verordnung enthalte jedoch abweichend vom Normalfall zahlreiche Regelungsaufträge und Wahlrechte für den nationalen Gesetzgeber. Dieser Umstand mache ein Ausführungsgesetz unerlässlich.