Voraussetzungen für sicheren elektronischen Geschäftsverkehr schaffen
Berlin: (hib/VOM) Um die für einen sicheren elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr erforderliche Zahl an Anwendungen und Nutzern zu schaffen, will die Bundesregierung das Signaturgesetz ändern ( 15/3417). Das Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen war vor drei Jahren verabschiedet worden und hatte das Signaturgesetz aus dem Jahre 1997 abgelöst. Die Novelle dient nach Regierungsangaben dazu, rechtliche Probleme zu beseitigen, die bei der Anwendung dieses Gesetzes aufgetreten sind. Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit Signaturkarten mit qualifizierten elektronischen Signaturen im elektronischen Verfahren zügig beantragt und ausgegeben werden können. Damit könnten die im Wirtschaftsleben seit langem eingeführten Verfahren, etwa bei der Registrierung und Ausgabe von EC-, Bankkunden- oder Versichertenkarten, auch für die Ausgabe von Signaturkarten mit qualifizierten elektronischen Zertifikaten genutzt werden. Dagegen sei nicht beabsichtigt, systematische Änderungen am Signaturgesetz vorzunehmen.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf gebeten zu prüfen, ob bürokratische Hemmnisse abgebaut werden und sich unnötige Kosten für die Wirtschaft vermeiden lassen. Die Wirtschaftsunternehmen würden in großem Umfang Identifizierungen nach der Abgabenordnung oder dem Geldwäschegesetz vornehmen. Mit Einverständnis der Antragsteller sollte es ermöglicht werden, so die Länderkammer, dass Zertifizierungsdiensteanbieter auf diese Identifizierungsdaten zurückgreifen können. Unternehmen, die Signaturen ausgeben, und Institute, die Zahlungskarten gegen Signaturkarten austauschen wollen, brauchten Rechtssicherheit. Es sollte daher eine Ergänzung erwogen werden, damit ein Zertifizierungsdiensteanbieter auf bei ihm selbst oder bei einem anderen Unternehmen vorhandene Daten zurückgreifen kann. Ebenso sollte es zugelassen werden, dass dieser Diensteanbieter die Aufgabe der Identifizierung auslagern und durch ein anderes Unternehmen ausführen lassen kann. Vor allem die Banken würden bei der Verbreitung von Signaturkarten eine wesentliche Rolle spielen. Eine doppelte Identifizierung der Kunden durch die Bank würden keinen wesentlichen Sicherheitsgewinn bringen, heißt es, aber einen bürokratischen Akt darstellen und zusätzliche Kosten verursachen.
Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung mit, sie habe die Frage geprüft, ob die Identitätsprüfung eines Kontoinhabers durch die Banken den Anforderungen an eine Identitätsprüfung nach dem Signaturgesetz genügt. Die Regierung sieht allerdings keinen Anlass, hier eine Gesetzesänderung vorzunehmen.