"Zurzeit kein Reformbedarf beim Gesetz über das Kreditwesen"
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung sieht keinen "grundlegenden Reformbedarf", das Gesetz über das Kreditwesen zu ändern, das gewerbliche Kreditnehmer, die mehr als 250.000 Euro an Krediten aufnehmen, verpflichtet, ihre wirtschaftliche Verhältnisse offen zu legen. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 15/3605) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/3532) mit. Gleichwohl werde im Zuge der Umsetzung der neuen europäischen Eigenkapitalregelungen in deutsches Rech zu prüfen sein, ob die entsprechende Vorschrift des Kreditwesengesetzes modifiziert werden müsse. Sollte dies erforderlich sein, werde das Bundesfinanzministerium "zu gegebener Zeit entsprechende Vorschläge unterbreiten".
In Kern verlangt diese Vorschrift des Gesetzes über das Kreditwesen, dass jedes Institut sich anhand von geeigneten Unterlagen ein klares Bild über die aus der Kreditvergabe resultierenden Risiken verschafft, um sie als auf Dauer verkraftbar beurteilen zu können. Die seit 1998 geltende Verwaltungspraxis bietet aus der Sicht der Regierung den Instituten mittlerweile einen breiten Beurteilungsspielraum, um einzelfallbezogen zu entscheiden, im welchem Umfang sie Unterlagen über die wirtschaftliche Situation des jeweiligen Kreditnehmers heranziehe. Die Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer liege letztlich im wohlverstandenen eigenen Interesse der Banken. Die qualitative Vorgabe dieser Vorschrift würde auch weiterhin einen "wesentlichen Baustein" für die spezifische Risikoerkennung des Instituts darstellen.