"Lebenslanges Lernen" in einem Bildungsförderungsgesetz neu ordnen
Berlin: (hib/VOM) Die von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn (SPD), auf Beschluss des Bundestages eingesetzte unabhängige Expertenkommission "Finanzierung Lebenslangen Lernens" strebt ein einheitliches Bildungsförderungsgesetz an. Darin sollen alle Leistungen zur Förderung erwachsener Lernender (mit Ausnahme der Förderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch) zusammengefasst werden, heißt es in dem von der Kommission vorgelegten Bericht mit dem Titel "Der Weg in die Zukunft" ( 15/3636). Die fünfköpfige Kommission empfiehlt mehrheitlich, die bisher an die Eltern gezahlten Transferleistungen in Form eines Bildungsgeldes direkt an die Lernenden auszuzahlen. Vor allem das Nachholen von Schul-, Hochschul- und Berufsbildungsabschlüssen solle durch ein gestuftes System von Zuschüssen und Darlehen gefördert werden. In einem ersten Schritt wird empfohlen, die Fortbildungskosten und den Lebensunterhalt beim Nachholen schulischer und beruflicher Abschlüsse von Erwachsenen mit geringem Einkommen und Vermögen durch Zuschüsse und Darlehen zu fördern. Zunächst sollten die Weiterbildungskosten und der Lebensunterhalt erwachsener Lernender mit geringem Einkommen und Vermögen durch Zuschüsse und Darlehen unterstützt werden.
Die Kommission schlägt ferner vor, die staatliche Förderung im Vermögensbildungsgesetz um die Möglichkeit des Bildungssparens zu erweitern. Für bisher bildungsferne Personengruppen mit geringem Einkommen sollten damit Anreize gesetzt werden, einen Teil ihrer Einkünfte in "lebenslanges Lernen" zu investieren. Empfohlen wird außerdem, den zu fördernden Personenkreis auf Minderjährige auszuweiten. Jeder erwachsene Lernende mit einem Bildungssparkonto sollte darüber hinaus ein Darlehen für Bildungszwecke aufnehmen können. Die Kommission regt an, die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers verstärkt in das Bildungskonto einzubringen.
Vorgeschlagen wird zudem, Vereinbarungen der Sozialpartner zum "lebenslangen Lernen" und zu Lernzeitkonten zu fördern und betriebliche Aktivitäten der Weiterbildung von An- und Ungelernten zu unterstützen. Bei Leiharbeitern sollte künftig mehr Gewicht auf deren Qualifizierung gelegt werden. Die Kommission empfiehlt überdies, dass sich Länder und Kommunen auf einen bestimmten Prozentsatz des Haushalts festlegen, der jährlich für die Förderung der allgemeinen, politischen und kulturellen Weiterbildung zur Verfügung steht. Schließlich solle für künftige Zuwanderer ein Rechtsanspruch auf Integrationsmaßnahmen bei gleichzeitiger Teilnahmepflicht geschaffen werden. Dieser Anspruch sollte sich auch auf neu zuwandernde Aussiedler erstrecken.