Rahmenbedingungen des DRG-Fallpauschalensystems weiterentwickeln
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Einführung des so genannten diagnoseorientierten DRG-Fallpauschalensystems im Gesundheitswesen weiterentwickeln. Dazu hat sie den Entwurf eines zweiten Fallpauschalenänderungsgesetzes ( 15/3919) vorgelegt. Die Regierung hält die bisherige Abbildung der Krankenhausleistungen durch das auf der Basis von Ist-Kosten und Ist-Leistungen kalkulierte deutsche DRG-Fallpauschalensystem in Teilen noch für verbesserungsbedürftig. Genannt werden im Einzelnen die Intensivmedizin, die Langliegervergütung und die Vergütung von Medikamenten bei der Krebsbehandlung. Vor allem deshalb sollen die Rahmenbedingungen für die ab 2005 schrittweise vorgesehene Heranführung der Krankenhausbudgets an die landesweiten Fallpreise, die so genannte Konvergenzphase, modifiziert werden. Darüber hinaus ist geplant, die Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Ausbildungsstätten und der Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen zu ändern und weitere Detailänderungen bei einzelnen gesetzlichen Regelungen vorzunehmen. Die staatliche Vergütung für die Leistungen freiberuflicher Hebammen soll ab 2007 in das System der gesetzlichen Krankenversicherung überführt werden. Die neuen pauschalierten Aufwandsentschädigungen, die das DRG-Institut an kalkulierende Krankenhäuser zahlen soll, führen nach Regierungsangaben zu einer zusätzlichen Belastung von rund 7 Millionen Euro, die aus Beitragsgeldern finanziert werden sollen. In begrenztem Umfang entstünden weitere Mehrausgaben durch eine Klausel des Krankenhausentgeltgesetzes, wonach statt der pauschalen Finanzierungsquoten für zusätzliche Leistungen auch höhere Ertragsanteile verhandelt werden können, die sich an den Kosten orientieren. Diese Mehrausgaben sollen jedoch aufgefangen werden, indem im Zuge der Verlängerung der Konvergenzphase auch die Vergütung zusätzlicher Leistungen zum vollen DRG-Katalogpreis um ein Jahr verschoben wird. Dadurch entstünden 2007 geringere Ausgaben in Höhe von etwa 150 Millionen Euro. Für die Unternehmen entstünden keine zusätzlichen Kosten, heißt es in dem Entwurf. Auch mit höheren Beiträgen zur Krankenversicherung und einer zusätzlichen Belastung der Beitragszahler sei nicht zu rechnen.
Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme Änderungswünsche geltend. Die Bundesregierung sichert in ihrer Gegenäußerung eine Prüfung mehrerer Änderungsvorschläge der Länderkammer zu.