Beratung von Schwangeren und Paaren nach pränataler Diagnostik erweitern
Berlin: (hib/SAS) Das Beratungsangebot für Schwangere erweitern und verbessern, die bei einer pränatalen Diagnostik von einer Behinderung ihres ungeborenen Kindes erfahren haben, ist ein Anliegen der Koalitionsfraktionen. Wie sie in ihrem Antrag ( 15/4148) erklären, müssten Frauen bei der ärztlichen Schwangerschaftsvorsorge so umfassend und wertfrei informiert werden, dass sie eine eigenverantwortliche Entscheidung für oder gegen einen Abbruch ihrer Schwangerschaft treffen können. Die Fraktionen halten es für notwendig, dass den betroffenen Frauen und Paaren neben dem ärztlichen Aufklärungsgespräch eine unabhängige psychosoziale Beratung angeboten werde, für die die Kooperation und Vernetzung der mit der Thematik befassten Berufsgruppe ein wesentlicher Bestandteil sein soll. Bestätigt sehen sie sich in ihrer Haltung durch den ersten Zwischenbericht zu einer vom Bundesfamilienministerium geförderten wissenschaftlichen Begleitung eines Modellprojektes dazu. Aus ihrer Sicht müsse deshalb die Richtlinie der Bundesärztekammer zur pränatalen Diagnostik von Krankheit und Krankheitsdispositionen so überarbeitet werden und ergänzt werden, dass insbesondere eine adäquate Aufklärung und Beratung vor einer weiterführenden Pränataldiagnostik sowie danach gewährleistet werden kann. Dies sicherzustellen, sei die Bundesregierung gefordert, gemeinsam mit den Ländern auf die Ärztekammer einzuwirken, dass die Aufklärung, Beratung und Anwendung von pränataler Diagnostik entsprechend verändert wird.
Außerdem soll sich die Bundesregierung bei der Ärzteschaft dafür einsetzen, dass die behandelnden Ärzte auch Fachleute verschiedener Disziplinen hinzuziehen, wenn sie bei einem ungeborenen Kind eine Behinderung feststellen. Dies solle den betroffenen Eltern die Möglichkeit geben, sich über die Behinderung ihres Kindes und ein Leben mit ihm zu informieren. Nach klinischen Erfahrungen habe sich das Hinzuziehen von Fachleuten als überaus sinnvoll erwiesen. Die Koalitionsfraktionen möchten im Weiteren den Grundsatz gewahrt wissen, dass es keine restriktiven Regelungen geben solle, die einen Abbruch der Schwangerschaft verhinderten, sondern das werdende Leben zusammen mit der schwangeren Frau geschützt wird. Nach Ansicht der Abgeordneten begründet die Datenlage zur medizinischen Indikation keinen gesetzlichen Handlungsbedarf. Daten des Statistischen Bundesamtes zufolge lasse sich ein kontinuierlicher Rückgang der gemeldeten Abbrüche feststellen und dies obwohl in den vergangenen Jahren die Zahl der pränataldiagnostischen Untersuchungen stetig gestiegen sei. Dies führt die Abgeordneten zu der Schlussfolgerung, dass angesichts verbesserter diagnostischer Möglichkeiten schwere Erkrankungen von ungeborenen Kindern festgestellt werden könne und dies auch dazu diene, die Gesundheit von Mutter und Kinder während der Schwangerschaft zu erhalten oder zu verbessern sowie Schwangerschaftsabbrüche auf Verdacht im immer stärkeren Maße zu vermeiden.