hib-Meldung
281/2004
Datum: 17.11.2004
heute im Bundestag - 17.11.2004
Regierung sieht Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts
15/4137) zum Nachtragshaushaltsgesetz 2004 (
15/4020). Diese Ausnahmesituation sei
"unzweifelhaft" gegeben, so die Regierung. Zwar befinde sich die
deutsche Wirtschaft nach drei Jahren Stagnation wieder auf
Erholungskurs, die Entwicklung der Inlandsnachfrage bleibe aber
deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die Erholung habe
wegen der schwachen Binnennachfrage noch nicht zu nennenswerten,
konjunkturell bedingten Steuermehreinnahmen geführt. Hinzu
kämen Sonderfaktoren wie der ausgefallene Bundesbankgewinn und
die ausgefallenen Mauteinnahmen. Aus diesen Gründen habe die
zum Jahresanfang erwartete Verringerung des Staatsdefizits deutlich
revidiert werden müssen, heißt es in der
Gegenäußerung. Die Regierung teilt mit, sie habe der
EU-Kommission zum 1. September mitgeteilt, dass für 2004 mit
einem Staatsdefizit von minus 3,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts
zu rechnen sei. Der Bundesrat habe Vorschläge der Regierung
zum Abbau von Subventionen und Steuervergünstigungen in den
letzten Jahren überwiegend blockiert und trage damit eine
wesentliche Mitverantwortung für die Defizitentwicklung. Der
Bundesrat hatte "mit Besorgnis" festgestellt, dass Deutschland im
laufenden Jahr das Defizitlimit nach dem Europäischen
Stabilitätspakt in einem "weit größeren
Ausmaß" überschreiten werde, als die Regierung bisher
unterstellt habe. Der Nachtragsentwurf sei ein Dokument des
Scheiterns der Finanzpolitik auf der ganzen Linie. In diesem Jahr
gebe es die höchste Neuverschuldung seit Bestehen der
Bundesrepublik. Die Summe der Investitionen als eigentliche
Obergrenze für die Neuverschuldung des Bundes mache gerade
etwas mehr als die Hälfte der neuen Gesamtkreditaufnahme aus,
so die Länderkammer.
Berlin: (hib/VOM) Die Neuverschuldung übersteigt in diesem
Jahr die Summe der im Bundeshaushalt ausgewiesenen Investitionen
(24,6 Milliarden Euro) um 19,1 Milliarden Euro. Dies sei nach dem
Grundgesetz nur zur Abwehr einer Störung des
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zulässig, so die
Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme
des Bundesrates (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_281/07