Öffentliche Anhörung zur Reform des Sanktionenrechts
Berlin: (hib/BOB) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Sanktionenrechts ( 15/2725) steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung, zu der der Rechtsausschuss für Mittwoch, 1. Dezember, einlädt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die gemeinnützige Arbeit im Strafrecht zur Vermeidung von Freiheitsstrafen unter sechs Monaten in stärkerem Maße zur Anwendung kommen soll. Das zuständige Gericht solle entsprechende Möglichkeiten durch Änderungen im Strafgesetzbuch erhalten. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass eine verhängte Geldstrafe, die der Täter nicht aufzubringen in der Lage ist, mit Zustimmung des Verurteilten durch gemeinnützige Arbeit ersetzt werden kann. Neun Sachverständige, darunter Rechtswissenschaftler, Richter und Rechtsanwälte sowie die Geschäftsführerin der "Freien Hilfe Berlin e.V.", einer Gefährdeten- und Straffälligenhilfe, werden sich zu diesem Thema äußern. Das Hearing beginnt um 14 Uhr und findet im Paul-Löbe-Haus, Raum 4300, statt.