hib-Meldung
304/2004
Datum: 08.12.2004
heute im Bundestag - 08.12.2004
Förderung der Forschung an embryonalen Stammzellen nicht widersprechen
15/4430) der FDP-Fraktion hervor. Die Liberalen
heben in diesem Zusammenhang hervor, dass alternative
Forschungsmethoden nicht angewandt werden könnten, der
Datenschutz gewahrt werde und die nationalen Gesetze davon
unberührt blieben. Weiterhin verlangt die Fraktion, dass die
Absicht der EU-Kommission, die europäischen
Forschungsanstrengungen zu verdoppeln, unterstützt wird. Die
Steigerung der Forschungsaufwendungen der Europäischen Union
dürfe aber nur im Rahmen des bestehenden
Finanzierungsschlüssels (der von einem Prozent des
EU-Bruttonationaleinkommens ausgeht) vorgenommen werden. Er solle
insbesondere nicht dazu führen, dass nationale
Forschungsanstrengungen reduziert und mit geringeren finanziellen
Mitteln ausgestattet werden, so die Freien Demokraten. Die
Bundesregierung müsse ihren Einfluss dahingehend geltend
machen, die Kompetenz- und Entscheidungsstrukturen innerhalb der
Kommission "klar und transparent" zu gestalten. Sie dürfe
nicht zulassen, dass die Forschungsaktivitäten der EU
zersplittert werden. Gemäß dem Grundprinzip der
Subsidiarität müssten nur diejenigen Themen Gegenstand
europäischer Forschungsförderung sein, die nicht oder
nicht hinreichend mit ausschließlich nationalen Mitteln und
Strukturen gefördert werden könnten. Sie müsse
ferner dafür sorgen, dass Entscheidungen darüber, welche
herausragenden Themen innerhalb der Programme auf EU-Ebenen und in
enger Kooperation der Wissenschaftseinrichtungen bearbeitet werden,
autonom durch die Wissenschaft selbst vorgenommen werden, so die
FDP.
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll der Förderung der
Forschung an embryonalen Stammzellen aus Mitteln des
europäischen Forschungsrahmenprogramms nicht widersprechen,
sofern bedeutende Forschungsziele zur Entwicklung von Therapien
gegen schwere Krankheiten die Forschung rechtfertigen. Dies geht
aus einem Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_304/01