Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (Anhörung)
Berlin: (hib/JOH) Um zu tragfähigen Aussagen zur Wirksamkeit
der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zu gelangen, brauche es eine
weitergehende Harmonisierung und Abstimmung innerhalb der deutschen
und internationalen EZ, um dem Ziel einer "Evaluierung aus einem
Guss", zum Beispiel durch Flächenevaluierungen oder
systematische Qualitätskontrollen, noch näher zu kommen.
Das forderte Erich Stather, Staatssekretär des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ), im Rahmen einer Anhörung zum Thema
"Evaluierung in der Entwicklungszusammenarbeit" am
Mittwochvormittag. Der Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung hatte Sachverständige der
maßgeblich an Evaluierungsprogrammen beteiligten
Institutionen eingeladen, um Fragen der methodischen,
instrumentellen und organisatorischen Weiterentwicklung der
Entwicklungszusammenarbeit zu klären. Da für die
Legitimation der Entwicklungszusammenarbeit in der deutschen
Öffentlichkeit, Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der
durchgeführten entwicklungspolitischen Maßnahmen eine
zentrale Bedeutung haben, so die Vorbemerkung des Ausschusses,
verfügt die deutsche EZ schon seit über drei Jahrzehnten
über ein System der Evaluierung. Diese Erfolgskontrolle habe
sich hier, im Gegensatz zu vielen anderen Politikbereichen,
systematisch etabliert. Staatssekretär Stather betonte, das
BMZ sei in der Bundesrepublik das einzige Ministerium, das in
dieser Weise und in diesem Umfang evaluiere. Überwiegend
geschehe dies durch unabhängige Evaluierungseinheiten. Die
Ergebnisse würden im BMZ und in den
Durchführungsorganisationen zügig aufgegriffen und
umgesetzt. Allerdings sei die nationale wie internationale
Evaluierungslandschaft ständigen Veränderungsprozessen
unterworfen, so dass eine Weiterentwicklung etwa bei der
Schwerpunktkoordination, der Programmbildung und der
programmorientierten Gemeinschaftsfinanzierung eine große
Herausforderung darstelle. Hinsichtlich der Erfolgskontrolle der
entwicklungspolitischen Maßnahmen stehe man aber noch am
Anfang. Es zeichne sich jedoch der Trend ab, so Stather, mit
anderen Gebern zusammenzuarbeiten, zum Beispiel durch die
Erstellung gemeinsamer Länderkonzepte und
Schwerpunktstrategiepapiere. Der Sachverständige der deutschen
Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), Fred Brandl,
erklärte, im Rahmen breit gefächerter Instrumentarien an
Evaluierungsmethoden stehe das Lernen aus Entwicklungsvorhaben und
die Rechenschaftslegung gegenüber der politischen und
allgemeinen Öffentlichkeit im Vordergrund. So evaluiere die
GTZ bereits während des laufenden Vorhabens, alle zwei bis
drei Jahre finde eine Projektfortschrittskontrolle statt. Die
Evaluierungen würden meist von externen Gutachtern
durchgeführt, so dass ein unabhängiges Verfahren
gewährleistet sei. Ab 2005 werde das GTZ mit
Ex-post-Evaluierungen arbeiten, um einige Jahre nach Ende eines
Projektes Aufschluss über dessen tatsächliche
Nachhaltigkeit zu erhalten. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) arbeite schon mit Ex-post Evaluierungen. Mit ihrer Hilfe und
durch die regelmäßig erstellten Nachhaltigkeitspapiere
könne festgestellt werden, so der KfW-Sachverständige
Prof. Hans-Rimbert Hemmer, ob die angestrebten Projektziele auch
erreicht werden konnten. Er verwies aber darauf, dass in vielen
Bereichen die Evaluierungsmethoden "noch in den Kinderschuhen"
steckten, zum Beispiel was die Wirtschaftlichkeitsrechnungen
anbelange. Dies sei kein KfW-spezifisches Manko, überdies
versuche die KfW, Kosten und Nutzen der Maßnahmen so gut wie
möglich zu spezifizieren.