FDP fordert eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens
Berlin: (hib/BOB) Die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens fordert die FDP und hat dazu einen Antrag (15/5046) eingebracht. Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, der die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffe. Sie argumentiert, es sei zu erwarten, dass freiberuflich tätige Gerichtsvollzieher eine weitere Effizienzsteigerung und erhebliche Verkürzung der Zwangsvollstreckungsverfahren erwarten ließen. Das derzeitige Vollstreckungssystem in Deutschland könne den Anforderungen der Zukunft im Hinblick auf das zusammenwachsende Europa nicht mehr gerecht werden. In den vergangenen Jahren hätten der hohe Arbeitsanfall und die damit verbunden Belastung der rund 4.500 Gerichtsvollzieher im ganzen Bundesgebiet dazu geführt, dass sich die Bearbeitungszeiten der Fälle erheblich verlängert hätten. Oft dauere es viele Monate bis eine gerichtliche Entscheidung umgesetzt sei.
Dies sei auch eine Gefahr für die Wirtschaft. Nicht bezahlte Handwerkerrechnungen bedeuteten im schlimmsten Fall, dass der nächste Auftrag nicht vorfinanziert werden könne und der Betrieb Insolvenz anmelden müsse. Die Verwaltungskosten für die Eintreibung von Schulden belasteten den Mittelstand "enorm", denn er verfüge weder über Fachleute noch über Zeit und Personal, um die ausstehenden Beträge zu verwalten. Vor gut sechs Jahren sei zwar eine Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts in Kraft getreten, eine Entlastung der Gerichte habe dadurch nur teilweise erreicht werden können. Kritik werde weiterhin geäußert, das Zwangsvollstreckungsverfahren sei zu aufwendig, zu bürokratisch und zu langwierig. Von Rechtsanwälten, Gläubigern und Gerichtsvollziehern werde Klage über die zu lange Dauer der Zwangsvollstreckungsverfahren geführt. Insbesondere der Mittelstand klage über das oftmals ineffektive, zeitraubende und wirkungslose Vollstreckungsverfahren. Daher sei die Reform jetzt notwendig. Ferner fordern die Liberalen die Regierung unter anderen auf, durch eigene Initiativen und Vorschläge auf europäischer Ebene die weitere Harmonisierung des Rechts der Zwangsvollstreckung voranzutreiben.