Bisher 300 vorbildliche Beiträge für Demokratie und Toleranz ausgezeichnet
Berlin: (hib/WOL) Keine der von den Fragestellern genannten Gruppierungen ist zum Zeitpunkt der Auszeichnung bei Wettbewerben des Bündnisses "Aktiv für Demokratie und Toleranz" in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Bundeslandes genannt worden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/5535) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Verdacht einer finanziellen Förderung von linksextremistisch beeinflussten Initiativen ( 15/4590). Zu beachten sei, dass ausschließlich nachahmenswerte zivilgesellschaftliche Projekte, nicht aber Gruppierungen oder Initiativgruppen ausgezeichnet würden. Im Rahmen der Antwort sei es im Übrigen aber nicht möglich, anzugeben, ob und in welcher Intensität einzelne Organisationen von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes oder der Länder beobachtet würden. Dies könne lediglich in den dafür vorgesehenen parlamentarischen Gremien erfolgen. Bei Wettbewerben "für Demokratie und Toleranz" wurden laut Antwort seit dem Jahr 2001 insgesamt 1.382 Projekte eingereicht. Davon konnten über 300 beispielhafte vorbildliche Beiträge mit Geldpreisen ausgezeichnet werden. Auszeichnungen werden dabei auf einvernehmlichen Beschluss vom Beirat des Bündnisses vergeben, der im Rahmen des Wettbewerbs als Jury fungiert. Der Beirat selbst setze sich als zentrales Organ des Bündnisses aus Vertretern aller Fraktionen des Bundestages sowie ausgewiesenen Vertretern von Bundesministerien, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammen. Bei der Auswahl der Preisträger werde vom Beirat das einzelne Projekt bewertet, nicht aber die Aktivität der Trägerinitiative. Gemäß der Geschäftsordnung steuere der Beirat die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit. Die Geschäftsstelle setze im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit die Beschlüsse des Beirates um.